RECHNER

Geschäftsführer­versorgung: Ihr Vorteil auf einen Blick.

Sehen Sie in Sekunden, wie viel mehr Vermögen Ihnen eine Unterstützungskasse gegenüber Ausschüttung und privater Anlage bringt. Stellen Sie Beitrag, Anlagezeitraum und Rendite ein – das Ergebnis passt sich sofort an.

Monatlicher Beitrag2.000 € / Monat
= 24.000 € pro Jahr
Anlagezeitraum20 Jahre
Angenommene Rendite p. a.6 %
Gilt für beide Varianten gleich. Keine Garantie.

Warum sich das lohnt.

  • Steuern sparen ab dem ersten Beitrag.Die Beiträge sind für Ihr Unternehmen Betriebsausgabe und senken sofort die Steuerlast.
  • Ihr ganzer Beitrag arbeitet für Sie.In der Unterstützungskasse wird der volle Betrag angelegt. Bei Ausschüttung bleiben nach Steuern nur rund 52 % übrig.
  • Später günstiger versteuert.Bei Auszahlung als Kapital kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) greifen und die Steuerlast deutlich senken. Selbst beim Spitzensteuersatz bleibt die Belastung unter der bei Ausschüttung.
  • Geschützt vor dem Unternehmensrisiko.Das angesparte Vermögen kann an Sie als Geschäftsführer verpfändet werden. Damit ist es dem Risikokapital Ihres Unternehmens entzogen – auch im Fall einer Insolvenz.
Ihr Mehrvermögen nach 20 Jahren – nach Steuern
+ 328.320 €
+78,1 % mehr als mit Ausschüttung und privater Anlage
Mit 2.000 € im Monat bauen Sie in 20 Jahren 748.660 € Vermögen nach Steuern auf.

Was am Ende für Sie bleibt.

Mit Unterstützungskasse748.660 €
Ausschüttung und privat anlegen420.341 €
7.200 €
Steuern spart Ihr Unternehmen pro Jahr
144.000 €
Steuerersparnis über 20 Jahre
100 % statt 52 %
Ihres Beitrags werden angelegt – statt nur des Rests nach Steuern bei Ausschüttung
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wir rechnen Ihre Zahlen konkret durch und zeigen Ihnen, welches Modell zu Ihnen passt.
Erstgespräch vereinbaren
So rechnet der Rechner – wichtige Hinweise.

Feste Annahmen: Steuersatz des Unternehmens (GmbH, Körperschaft- und Gewerbesteuer) 30 %. Steuersatz auf die späteren Leistungen aus der Unterstützungskasse 20 %. Abgeltungsteuer 26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag.

Mit Unterstützungskasse: Der Beitrag ist für das Unternehmen Betriebsausgabe und wird in voller Höhe angelegt. Die späteren Leistungen werden mit 20 % versteuert. Bei einer Kapitalauszahlung kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG angewendet werden; ob und in welchem Umfang, hängt vom Einzelfall ab.

Ausschüttung und privat anlegen: Derselbe Betrag wird im Unternehmen mit 30 % versteuert, als Gewinn ausgeschüttet (26,375 % Abgeltungsteuer) und privat angelegt. Die Erträge werden am Ende mit 26,375 % versteuert.

Vereinfachte Modellrechnung zur Veranschaulichung mit pauschalen Steuersätzen; Ihre tatsächlichen Steuersätze können abweichen. Nicht berücksichtigt sind u. a. Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge, steuerliche Höchstgrenzen nach § 4d EStG, Kosten sowie Unterschiede zwischen rückgedeckter und pauschaldotierter Unterstützungskasse. Die Rendite ist eine Annahme und nicht garantiert. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung, Steuer- oder Rechtsberatung.

Ihre Zahlen, Ihr Modell.

Der Rechner zeigt das Prinzip. Wie hoch Ihr Vorteil konkret ist, hängt von Gewinn, Gesellschafterstruktur und Ihren Zielen ab. In unseren Fallstudien sehen Sie, wie andere Unternehmer das gelöst haben – oder Sie rechnen Ihre Situation mit uns im Erstgespräch durch.