Zu versteuerndes Einkommen von 300.000 € auf rund 14.000 € reduziert
Mandatstyp
Vorstand eines internationalen Unternehmens

301.000 €
AfA-Volumen im ersten Jahr (beide Objekte)
286.000 €
Verlust aus Vermietung und Verpachtung
Zusammenfassung
Herausforderung
Hohes laufendes Einkommen ohne nennenswerte Gegenpositionen.
Werbungskosten und Sonderausgaben bewegen sich bei Gehaltseinkommen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich — eine spürbare Reduktion erfordert aktiv geschaffene, gesetzlich vorgesehene Verlustquellen.
Lösung
Immobilien: Kombination aus Sonder-AfA, degressiver AfA und Restnutzungsdauergutachten
Portfolio-Konzeption:
Ein Neubauobjekt (Effizienzhaus 40) kombiniert die Sonderabschreibung nach §7b EStG (bis zu 5 % p. a. über 4 Jahre, Bemessungsgrundlage gedeckelt auf 2.500 €/qm) mit der degressiven AfA nach §7 Abs. 5a EStG (5 % vom Restwert, kombinierbar mit §7b).
Ein Bestandsobjekt nutzt ein Restnutzungsdauergutachten (§7 Abs. 4 Satz 2 EStG), das eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer als die Standardregel nachweist und damit einen deutlich höheren AfA-Satz ermöglicht (methodische Offenheit vom BFH wiederholt bestätigt).
Im Modellbeispiel erzeugen beide Objekte im ersten Jahr ein AfA-Volumen von ca. 301.000 € — bei geringem positivem Mietertrag entsteht ein Verlust aus V+V von ca. 286.000 €, der das Gehalt fast vollständig neutralisiert (auf dem Papier).
Wichtige Grenzen: Dauerhaft wird der Vorteil erst durch den späteren steuerfreien Verkauf nach §23 EStG. Die Verlustverrechnung mit anderem Einkommen ist nur zulässig, weil es sich um direkten Eigenerwerb handelt, nicht um ein prospektiertes Fondsmodell (sonst §15b EStG).
Nutzungsbindung: 10 Jahre Vermietung, sonst Rückgängigmachung der Sonder-AfA.
Kundenfeedback (anonymisiert)
„Ich hatte keine Vorstellung, dass sich mein Gehalt fast komplett "drücken" lässt, ohne dass ich in ein fragwürdiges Modell einsteigen muss."
Ergebnisse & Resultate



