Unternehmer

Organschaft und Gewinnabführungsvertrag: Steuerliche Vorteile für Holdingstrukturen

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Für Unternehmensgruppen mit mehreren Gesellschaften kann eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Zentrales Element ist dabei der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft, der es ermöglicht, Gewinne und Verluste innerhalb der Gruppe steuerlich zu verrechnen, statt jede Gesellschaft isoliert zu besteuern.

Voraussetzung ist unter anderem die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger – in der Regel eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte – sowie ein Gewinnabführungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, der auch tatsächlich durchgeführt wird. Gerade bei der praktischen Durchführung entstehen in der Beratungspraxis regelmäßig Fehler, die die Anerkennung der Organschaft gefährden können.

Für Holdingstrukturen ergibt sich daraus ein zentraler Gestaltungshebel: Verluste einer Tochtergesellschaft können unmittelbar mit Gewinnen einer anderen Gesellschaft der Gruppe verrechnet werden, ohne den Umweg über eine spätere Verlustvortragsnutzung. Das verbessert die Liquiditäts- und Steuerplanung insbesondere in Wachstums- oder Umstrukturierungsphasen.

Wichtig für die Zukunft: Mit dem Jahressteuergesetz 2026 ist eine Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft geplant. Ab 2029 soll deren Wirkung nicht mehr automatisch eintreten, sondern eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfordern. Wer eine Organschaft aufbaut oder bereits betreibt, sollte diese Entwicklung frühzeitig in die Strukturplanung einbeziehen.

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