Unternehmer

Erdienbarkeit und Fremdvergleich: Worauf die Betriebsprüfung bei Vorsorgezusagen an GGF achtet

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gehören zu den am intensivsten geprüften Themen im Rahmen von Betriebsprüfungen. Im Zentrum stehen dabei regelmäßig zwei Kriterien: die Erdienbarkeit und der Fremdvergleich. Werden sie nicht eingehalten, droht die Umqualifizierung der Zusage in eine verdeckte Gewinnausschüttung – mit entsprechenden steuerlichen Nachteilen.

Die Erdienbarkeit stellt darauf ab, ob der GGF die zugesagte Versorgung überhaupt noch tatsächlich erdienen kann. Maßgeblich sind dabei unter anderem das Alter bei Zusageerteilung, die verbleibende Zeit bis zum vorgesehenen Versorgungsbeginn sowie eine ausreichende Wartezeit zwischen Zusage und Anspruchsentstehung. Wird eine Zusage zu spät oder mit zu kurzer Erdienenszeit erteilt, erkennt die Finanzverwaltung sie regelmäßig nicht in vollem Umfang an.

Der Fremdvergleich prüft dagegen, ob eine vergleichbare Zusage auch einem fremden Dritten – etwa einem angestellten Fremdgeschäftsführer – in gleicher Höhe und Ausgestaltung erteilt worden wäre. Kriterien sind hier insbesondere die Angemessenheit der Gesamtausstattung im Verhältnis zur Ertragslage des Unternehmens sowie eine sachgerechte Relation zwischen laufendem Gehalt und Versorgungszusage.

Für unsere Beratungspraxis bedeutet das: Jede Pensionszusage sollte von Beginn an so dokumentiert und kalkuliert werden, dass sie einer Betriebsprüfung standhält. Das betrifft nicht nur die Zusage selbst, sondern auch begleitende Unterlagen wie Gesellschafterbeschlüsse und Beratungsprotokolle, die den Entscheidungsprozess nachvollziehbar belegen.

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