Unternehmer
Erbschaftsteuerreform in der Diskussion: Was Unternehmerfamilien jetzt beachten sollten

Fabian Sageder
CEO, ONYX Gruppe

Die Reform der Erbschaftsteuer ist erneut Gegenstand politischer Diskussion. Zuletzt sorgten am 22. Juni 2026 vorgelegte norddeutsche Reformvorschläge für Aufmerksamkeit. Ein konkretes Gesetzgebungsverfahren liegt bislang nicht vor, doch die Richtung zeigt: Das Thema bleibt in Bewegung, und Unternehmerfamilien sollten sich frühzeitig darauf einstellen.
Für Betriebsvermögen ist die Erbschaftsteuer traditionell mit besonderen Verschonungsregelungen verbunden, die eine Fortführung des Unternehmens über Generationen hinweg steuerlich begünstigen. Jede Reformdiskussion birgt jedoch das Risiko, dass sich diese Verschonungsregeln verändern – sei es durch strengere Voraussetzungen, veränderte Freibeträge oder angepasste Bewertungsmethoden.
Für unsere Mandanten aus dem Kreis der GmbH-Gesellschafter und Familienunternehmen bedeutet das: Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte diese nicht auf den letztmöglichen Zeitpunkt verschieben. Bestehende Freibeträge und Verschonungsregelungen lassen sich unter der aktuellen Rechtslage gezielt nutzen – eine spätere Verschärfung würde bereits umgesetzte Übertragungen in der Regel nicht rückwirkend betreffen.
Wir beobachten die Reformdiskussion für Sie und beraten, wie sich Übertragungen von Gesellschaftsanteilen und Immobilienvermögen schon heute so gestalten lassen, dass sie unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte tragfähig bleiben.
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