Unternehmer

Betriebliche Altersvorsorge vor der Pflicht: Was Arbeitgeber jetzt planen sollten

Team member

Fabian Sageder

CEO, ONYX Gruppe

Der dritte große Baustein der Rentenreform betrifft direkt jedes Unternehmen mit Mitarbeitern: die betriebliche Altersversorgung. Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 eine "nahezu flächendeckende Verbreitung" der bAV – und nennt dabei auch ein verpflichtendes Element in der zweiten Säule der Alterssicherung ausdrücklich als Option.

"Für viele Mandanten war die bAV bisher freiwilliges Zusatzangebot. Das könnte sich grundlegend ändern."

Was die Kommission konkret vorschlägt

Für die Ausgestaltung nennt der Bericht mehrere mögliche Stellschrauben:

  • Erleichterte Nutzung von Sozialpartnermodellen

  • Stärkere Öffnung von Tarifverträgen für die bAV

  • Opt-out-Lösungen bei der Entgeltumwandlung, sodass Beschäftigte automatisch teilnehmen, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen

  • Die Möglichkeit für Arbeitgeber, statt klassischer bAV-Leistungen in private Vorsorgedepots ihrer Beschäftigten einzuzahlen

Ein Sozialpartnerdialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften soll die konkreten Reformschritte noch 2026 erarbeiten, bevor sie in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Sollte die bAV verpflichtend oder zumindest per Opt-out zum Standard werden, verändert das die Kalkulation für jeden Arbeitgeber – von der Personalkostenplanung bis zur Wahl des passenden Durchführungswegs. Unternehmen, die schon heute eine durchdachte bAV-Struktur haben, sind im Vorteil: Sie müssen nicht unter Zeitdruck reagieren, sondern können ihre bestehende Lösung gezielt anpassen.

Für Unternehmen ohne bAV-Angebot oder mit veralteten Zusagen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den Optionen – Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Direktzusage – auseinanderzusetzen, statt später unter regulatorischem Druck eine schnelle, suboptimale Lösung zu wählen.

Unsere Einschätzung

Eine mögliche bAV-Pflicht ist kein Grund zur Sorge, sondern eine Gelegenheit: Wer frühzeitig eine passende, steuerlich effiziente Struktur aufbaut, positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber und vermeidet spätere Nachsteuerungskosten.

Wir beraten Sie, welcher bAV-Durchführungsweg zu Ihrem Unternehmen passt – unabhängig davon, wie die finale Gesetzgebung aussieht.

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